Akkreditierungsrichtlinien
Die Online Akkreditierung ist abgeschlossen. Eine Akkreditierung kann nur noch vor Ort vorgenommen werden.
Der Akkreditierungs-Counter befindet sich am Übergang der Halle 20/ 21, Eingang Masurenallee.
Öffnungszeiten:
06. Oktober 16.00 - 19.00 Uhr
07. Oktober 9.00 - 18.00 Uhr
08. Oktober 8.30 - 19.00 Uhr
09. Oktober 8.30 - 19.00 Uhr
10. Oktober 8.30 - 16.00 Uhr
Akkreditiert werden:
- Ausweisinhaber der ausstellenden Verbände im jeweiligen Bundesland der Bundesrepublik Deutschland: Deutscher Journalisten Verband (djv); ver.di, Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju); Verband der Zeitschriftenverleger; DAG; Personen mit dem Internationalen Presseausweis der IFJ in Brüssel;
- Ausweisinhaber von Fachverbänden UIPRE, TELI, VDM, FIJET, VDAJ, VDRJ, LPC usw., soweit diese bei Messen mit der Messe Berlin kooperieren.
- Journalisten,
- die einen Auftrag einer Redaktion (Originalbriefkopf, keine Kopie) vorlegen können oder sich durch namentlich gekennzeichnete Belege legitimieren können;
- die ein Impressum vorlegen, in dem sie aufgeführt sind;
- deren journalistische Tätigkeit aus Honorarverträgen bzw. -abrechnungen, hervorgeht. Belege und Vorlagen dürfen nicht älter als drei Monate sein. Bei Autoren ist die Vorlage eines aktuellen Buchtitels und der Bezug zur jeweiligen Messe erforderlich.
- Personen, die nachweisen können, dass sie für die Pressearbeit einer Behörde oder Institution tätig sind, Pressesprecher, Firmenpressestellen ausstellender Unternehmen.
- Personen, die für gemeinnützige Zwecke Presseinformationen benötigen, z.B. Blindenradio, Behindertenverbände, sowie bei Nachweis der Schwerbehinderung eine Begleitperson (Arbeitsausweis).
- Vertreter von Jugendpresseorganisationen erhalten gegen Vorlage eines aktuellen Beleges einmalig eine Tageskarte.
- Alle ausländischen Pressevertreter, die in irgendeiner Form ihre Zugehörigkeit zur Presse dokumentieren können, z.B. durch einen Presseausweis des jeweiligen Landes, Visitenkarte, Vorlage des Impressums einer Zeitung, Einladungen von Ausstellern zu Presseterminen.
Mitglieder von anerkannten Organisationen ausländischer Pressevertreter (Verein der ausländischen Presse, Bundespressekonferenz, Landespressekonferenz etc.). Ausländische Pressevertreter mit Wohnsitz in Deutschland werden gegen Vorlage eines in Deutschland gültigen Ausweises (s.o.) akkreditiert. Die Messe Berlin behält sich vor, auch bei Vorlage eines Nachweises entsprechend der Akkreditierungsrichtlinien, aktuelle Veröffentlichungen einzufordern. Werden diese nicht beigebracht oder entsprechen nicht den Akkreditierungsrichtlinien, kann die Messe Berlin die Akkreditierung verweigern. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Die Messe Berlin GmbH behält sich bei allen Akkreditierungen vor, ihr Hausrecht auszuüben.
Nicht Akkreditiert werden:
Alle Personen, die o.g. Kriterien nicht entsprechen, werden nicht akkreditiert.
Mitglieder von Internet-Redaktionen werden aufgrund der allgemeinen Zugänglichkeit des Internets und der damit verbundenen mangelnden Überprüfbarkeit der eigenen journalistischen Leistung nur gegen Vorlage eines anerkannten Presseausweises akkreditiert. Ausnahme: Internet-Redaktionen, die zu Vollredaktionen oder Verlagen gehören, z.B. Focus Online usw.
Susanne Tschenisch
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Messe Berlin GmbH
