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Messe Berlin
 

  Ausstellungsschutz

 

Für die InnoTrans 2010 ist aufgrund § 15 Geschmacksmusterschutzgesetz, § 35 Markengesetz sowie der Bekanntmachung vom 21. Dezember 2006 ein zeitweiliger Schutz von Mustern und Marken gewährt.

Zeigt ein Aussteller während der Messe eine Neuheit, ist für die Priorität einer Anmeldung des Schutzes von Marken und Mustern für diese Neuheit der erste Tag der Schaustellung auf der Messe maßgebend. Vorausgesetzt ist, dass die Anmeldung innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab dem ersten Messetag erfolgt.

Wichtig: Für Patente kann diese Priorität nicht in Anspruch genommen werden!

Die Messe Berlin bietet eine Ausstellungsbescheinigung an. Sie ist hier abrufbar. Die Bestätigung der ausgefüllten Ausstellungsbescheinnigung erfolgt vor Ort durch die Messeleitung.

Bitte beachten Sie, dass die Messe Berlin keine Rechtsberatung anbieten kann. Eine fachliche Beratung durch einen Rechtsanwalt ist jedoch unbedingt empfohlen.

 

Weitere Informationen finden Sie z.B. unter:

Deutsches Patent- und Markenamt:  www.dpma.de

Zentralstelle gewerblicher Rechtsschutz: www.ipr.zoll.de

Patentanwaltskammer: www.patentanwalt.de

Rechtsanwaltskammer Berlin: www.rak-berlin.de

Aktionskreis Produkt- und Markenpiraterie: www.markenpiraterie-apm.de

AUMA zum Thema Produktpiraterie