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Messe Berlin
 

  Ausstellungsschutz

 

Für die CMS 2009 wurde gemäß § 15 Abs. 2 Geschmacksmustergesetz, § 6a Abs. 2 Gebrauchsmuster-gesetz und § 35 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Markengesetz, Ausstellungsschutz erteilt.

Der Ausstellungsschutz bewirkt, dass für eine von einem Aussteller während der Messe gezeigte Neuheit nicht der Tag der Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt maßgeblich ist, sondern der erste Tag der Schaustellung auf der Messe. Voraussetzung für diese Inanspruchnahme der Priorität ist aber, dass die Anmeldung innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab dem ersten Tag der Zurschaustellung auf der Messe erfolgt.

Wichtig: Für Patente kann diese Priorität nicht in Anspruch genommen werden!

Die Messe Berlin GmbH bietet eine Ausstellungsbescheinigung an. Sie ist vor Veranstaltungsbeginn hier abrufbar. Die Bestätigung der ausgefüllten Ausstellungsbescheinigung erfolgt durch die Projektleitung.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Messe Berlin keine Rechtsberatung anbieten kann. Wir empfehlen Ihnen eine fachliche Beratung durch einen Rechtsanwalt.

Download - Flyer Gewerbliche Schutzrechte und Lizenzen (PDF, 4 MB)

Weitere Informationen finden Sie unter:

Deutsches Patent- und Markenamt: www.dpma.de

Zentralstelle gewerblicher Rechtsschutz: www.ipr.zoll.de

Patentanwaltskammer: www.patentanwalt.de

Rechtsanwaltskammer: www.rak-berlin.de

Aktionskreis Produkt- und Markenpiraterie: www.markenpiraterie-apm.de